Wartungsdienst
Nur durch eine regelmäßige, jährliche Wartung ist zu gewährleisten, das die Heizungsanlage störungsfrei ihren Dienst verrichtet. Durch die Überprüfung nach Herstellerangaben kann man im Vorfeld Störungen verhindern. Nur durch die regelmäßige Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen können größere Schäden vermieden werden.
Heizungsanlagen-Verordnung §9 Abs.1
Der Betreiber von Zentralheizungen oder Warmwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr 11kw ist verpflichtet, die Bedienung, Wartung, und Instandhaltung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 durchzuführen oder durchführen zu lassen
Durch regelmäßige Wartung spart man Energie und schont die Umwelt
Durch die zusammenarbeit mit namhaften Heizkessel- und Brennerherstellern können wir für folgende Hersteller eine ordnungsgemäße Wartung anbieten.
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